Zunächst einmal empfehlen wir Ihnen, sich bei konkreten Fragen zu Ihrer Steuererklärung an Ihre Steuerverwaltung zu wenden, die Ihre Anfrage so gut wie möglich beantworten wird, unabhängig davon, ob Sie eine Privatperson oder ein Gewerbetreibender sind.
Ja, Sie müssen Ihr Einkommen angeben, und zwar ab dem ersten Euro.
Wenn Sie Ihr Boot auf Plattformen vermieten, sind die Einkünfte, die Sie erhalten, steuerpflichtig und müssen den Steuerbehörden im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung mitgeteilt werden. (Zur Erinnerung: Diese Erklärung ist unabhängig von der Quellensteuer, die in Frankreich seit dem 1. Januar 2019 gilt.)
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Mieteinnahmen aus der Vermietung eines oder mehrerer Sportboote in Ihrer jährlichen Steuererklärung in der Kategorie der industriellen und gewerblichen Gewinne (BIC) anzugeben.
Click&Boat stellt Ihnen am Ende des Zeitraums die Summe Ihrer jährlichen Einkünfte zur Verfügung, so dass Sie den Betrag der zu erklärenden Zahlungen pro Jahr erhalten.
Sie finden diese Summe in Ihrem Konto, indem Sie auf "Meine Reservierungen" und dann auf "Zusammenfassung herunterladen" klicken.
Was ist mit der Co-Navigation (Vermietung zwischen Einzelpersonen mit einem Kapitän)?
Einkünfte, die nicht zur Erzielung von Einnahmen, sondern zur Teilung von Ausgaben bestimmt sind, sind nicht steuerpflichtig, d. h. die erhaltenen Beträge müssen nicht bei den Steuerbehörden angemeldet werden.
Kurz gesagt, im Rahmen einer reinen Kostenteilung sind die Einkünfte nicht steuerpflichtig (siehe Fahrgemeinschaften).
Die Co-Navigationsaktivität fällt in den Rahmen einer Kostenteilung und Sie sind nicht verpflichtet, die erzielten Einkünfte zu deklarieren.
Wenn Ihre Tätigkeit jedoch zu einem Einkommen von mehr als 3000 € pro Jahr und/oder einer Anzahl von mehr als 20 Mitfahrten pro Jahr führt, müssen Sie dieses Einkommen erklären.
Unter welcher Steuerregelung muss ich mein Einkommen erklären?
Das allgemeinste System ist das Micro-Bic-System (Einkommen unter 70.000 Euro pro Jahr), in diesem Fall können Sie einen pauschalen Abzug von 50 % Ihres Einkommens in Anspruch nehmen.
Andernfalls können Sie das von Fachleuten verwendete System nutzen, um jeden Euro der Gebühr zu deklarieren.
Bei diesem System können Sie Ihr Einkommen angeben, indem Sie den Betrag Ihrer Ausgaben für Ihr Boot abziehen. Es ist jedoch mit bestimmten buchhalterischen Einschränkungen verbunden, wie z. B. der Verpflichtung, die Mehrwertsteuer zu erklären und abzuführen.
Hier finden Sie die Links zu den französichen Websites der Verwaltungen, auf denen Sie Informationen finden können:
impots.gouv.fr/portail/node/10841
impots.gouv.fr/portal/kontakte
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