Übermittelt Click&Boat mein Einkommen an die Steuerbehörden?

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Was ist die automatische Übermittlung von Einnahmen durch Plattformen?

Ab 2020 müssen alle in Frankreich tätigen Plattformen den Steuerbehörden die Anzahl und den Gesamtbruttobetrag der von jedem Nutzer im Vorjahr getätigten Transaktionen übermitteln.

Welche Zeiträume werden betroffen sein?

Die Plattformen, darunter auch Click&Boat, sind verpflichtet, im Januar 2022 alle Informationen für das Jahr 2021 zu übermitteln. Dann im Januar 2023 für das Jahr 2022, usw.
Frühere Jahre sind von dieser Datenübermittlung nicht betroffen. Das bedeutet, dass die Einkünfte, die Sie im Jahr 2020 erzielt haben, nicht automatisch übermittelt werden.

Hat die automatische Übermittlung etwas mit dem System zu tun, das Sie für Ihre Steuererklärung gewählt haben?

Nein, das hat sie nicht. Unabhängig davon, ob Sie Privatperson oder Freiberufler sind, ändert die automatische Übermittlung nichts an der von Ihnen gewählten Steuerregelung für Ihr Einkommen.

Welche Informationen werden von den Plattformen übermittelt?

Ab 2020 werden die Plattformen verpflichtet sein, eine Reihe von Informationen zu übermitteln, die es ermöglichen, die Nutzer zu identifizieren, insbesondere ihren Status als Privatperson oder als gewerblicher Bootsvermieter.

Zu diesen Informationen gehören:

  • Die auf Click&Boat im vorangegangenen Kalenderjahr (zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember) erzielten Einnahmen
  • Die Anzahl der Transaktionen, die im selben Jahr auf der Plattform getätigt wurden
  • Die Bankverbindung des betreffenden Nutzers
  • Die Angaben zur Identifikation des Nutzers, wie Vor- und Nachname bei Privatpersonen oder Firmenname und Umsatzsteuernummer bei Gewerbetreibenden

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