Welche Ausrüstungsgegenstände muss ich auf meinem Boot lassen, wenn ich eine Buchung vornehme?

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Als Eigentümer ist die Sicherheit Ihrer Mieter Ihre Priorität!

In Frankreich ist es zwingend erforderlich, dass der Mieter an Bord und während des Charters über folgendes verfügt : 

  • Den Chartervertrag: eine Kopie an Bord während der gesamten Charterdauer
  • Eine Kopie des "acte de francisation" oder der "carte de circulation" des Bootes
  • Das spezielle Inspektionsregister (jährlich ausgefüllt) - (siehe Abteilung 240)
  • Vollständige und aktuelle Sicherheitsausrüstung

Bieten Sie nur Boote zur Buchung an, die gemäß den Bestimmungen der Abteilung 240 mit einer Sicherheitsausrüstung entsprechend ihrer Navigationskategorie, einer aktuellen Ausrüstung und regelmäßiger Wartung ausgestattet und gewartet sind und bei denen alle technischen Inspektionen auf dem neuesten Stand sind.

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