Bieten Sie eine Rücktrittsversicherung an?

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Bei allen Buchungen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Buchung noch unbeschwerter zu genießen, indem Sie online eine Reiserücktritts- und/oder Krankheitsfallversicherung bei unserem Partner Mondial Assistance abschließen, die alle Teilnehmer der Buchung abdeckt.


Die Mondial-Versicherung ist in zwei Varianten erhältlich: Stornierung und medizinische Versorgung oder nur medizinische Versorgung.

Je nachdem, für welche Versicherung Sie sich entscheiden, gelten die folgenden Bedingungen:

  • Stornierung:
    • Krankheit oder Unfall (des Mieters oder eines Angehörigen), ärztlich bescheinigt.
    • Tod (des Mieters oder eines Angehörigen)
    • Berufliche Ereignisse (für den Mieter oder einen Angehörigen: Arbeitsaufnahme oder Entlassung).
    • Bildungsereignisse (Wiederholung einer Prüfung, Vermittlung eines bezahlten Praktikums).
    • Materielles Ereignis (Einbruch, Brand, Wasserschaden oder Beschädigung des Fahrzeugs weniger als 2 Tage vor der Reise).
    • Unfall oder Panne auf dem Weg zum Abreiseort.
    • Stornierung oder Änderung des bezahlten Urlaubs durch den Arbeitgeber.

Maximale Deckung: 6500 €.

  • Medizinische Hilfe:
    • Rücktransport: Im Falle von Krankheit/Unfall/Tod, Transport ins Herkunftsland.
    • Vorzeitige Rückkehr: Im Falle des Todes eines Angehörigen oder eines größeren Schadens am Haus/Bauernhof/Betrieb des Kunden ist der Rücktransport versichert.
    • Hilfe für Passagiere: Wenn die Passagiere aufgrund eines gedeckten Ereignisses (einschließlich Quarantäne) die Reise nicht fortsetzen können, stehen mehrere Optionen zur Verfügung: Transport der verbleibenden Passagiere nach Hause ODER Reisekosten für den Ersatzskipper.
    • Medizinische Kosten im Ausland: Bei Krankheit, Unfall (Höchstbetrag von 15.000 €).

Die vorgeschlagene Versicherung gilt auch im Falle von Krankheit/Tod aufgrund einer Pandemie:

  • Stornierung: ist möglich, wenn der Versicherte oder ein Angehöriger Covid-19-positiv ist und die Miete stornieren möchte. Auch im Falle einer Quarantäne möglich.
  • Medizinische Hilfe: wird auch im Falle einer Krankheit wie Covid-19, für die Rückführung, die vorzeitige Rückkehr und die Überführung des Leichnams geleistet.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ereignisse NICHT versichert sind:

  • Angst vor Reisen.
  • Ein behördlicher Beschluss über ein Reiseverbot und/oder die Schließung der Grenzen.
  • Reisen gegen den Rat der Behörden.
  • Lockdown.

Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme der Besatzung in die Besatzungsliste zwingend erforderlich ist, um den Versicherungsschutz zu erweitern.

Die vollständigen Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung und die Versicherung für medizinische Hilfe finden Sie HIER, eine Kurzfassung HIER.

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